Berichte

Spielbericht Herren 30 und 50

Der TC Insel Reichenau kam der erwartet starke Gegner vergangen Sonntag als Gast nach Heiligenberg. Trotz Bestbesetzung war die Niederlage mit 1:8 nicht abzuwenden, allerdings entspricht das Ergebnis nicht dem Spielverlauf. So wurden wir 3mal im Matchtiebrake geschlagen und so hätte das Ergebnis auch 4:5 heißen können. Daniel Leppert sicherte uns mit einem souveränen Sieg den einen Punkt.

Auch die Herren 50 unterlagen zu Hause gegen die ESV Konstanz 2 nur knapp mit 4:5, zumal wir auch hier 2mal im Matchtiebrake geschlagen wurden. Trotzdem konnten die Herren 50 eine stolze Leistung aufzeigen und stehen immer noch auf dem 3. Tabellenpatz.

Erfreulich waren an beiden Tagen die vielen Zuschauer und beide Gastmannschaften erwähnten die äußerst gepflegte Anlage mit herrlichen Blick auf den Bodensee. Der Mannschaftsführer des TC Insel Reichenau meinte sogar: „Ihr habt hier ein echtes Schmuckstück“.

Kommendes Wochenende stehen folgende Spiele an:

Samstag, den 11.07.2020 treten die Herren 50 beim TC Litzelstetten um 11Uhr an. Knüpft man an die Leistungen der beiden anderen Spiele an, ist ein Sieg durchaus möglich.

Sonntag, den 12.07.2020 empfangen die Herren 30 um 11Uhr den TC Dettingen Wallhausen. Gegen die Gäste wurde in den letzten Jahren schon öfters gespielt und dabei behielt der TC Heiligenberg meistens die Oberhand. Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung wollen die 30er mit einem erneuten Sieg die Runde beenden.

Es grüßt der TC Heiligenberg 

Trotz Corona startete die Tennissaison für den TC Heiligenberg vergangenes Wochenende. Am Samstag traten die Herren 50 gegen die 2. Mannschaft aus Überlingen an. Wie schon aus den letzten Jahren heraus zu lesen war, trafen sich zwei Mannschaften auf Augenhöhe. So stand es nach den Einzeln 3:3 und eine gut durchdachte Aufstellung für die Doppel war gefragt. Als Verstärkung traf auch unser ältestes aktives Mitglied Manfred Hornstein ein und wurde unserer Nummer eins Robert Lauchert zugeteilt.  Nachdem die beiden anderen Doppel mit einem Sieg und einer Niederlage endeten, stand es 4:4 und die ganze Aufmerksamkeit widmete sich diesen beiden Spielern. Es war an Brisanz kaum auszuhalten und Manfred Hornstein wuchs mit seinen 80 Jahren über sich hinaus. Im Match Tiebrak kannten er und Robert Lauchert keine Nerven und gewannen, nach teilweise überragenden Ballwechseln, diesen mit 10:6. Zur Belohnung wurden die beiden durch die Mannschaft mit einer La Ola Welle empfangen (natürlich alles im gebührenden Abstand). Ein äußerst schönes Ereignis, von dem noch lange gesprochen werden wird.

Manfred Hornstein. Mit 80 Jahren ein Vorbild für alle Tennisspieler

 

Nicht ganz so erfolgreich erging es den Herren 30 am darauffolgenden Tag beim PTSV Konstanz. Ersatzgeschwächt und mit 2 neuen blutjungen Spielern musste man sich mit 2:7 geschlagen geben. Es fehlte bei keinem Spiel richtig viel, aber trotzdem behielten die Gastgeber in letzter Konsequenz die Oberhand. Wichtig war an diesem Tag, dass der TC Heiligenberg mittlerweile viele neue Mitglieder gewonnen hat, die sich hervorragend einbringen und ein Teil des Teams sind.

Das entscheidende Doppel im Match Tiebreak

 

Erfreuliches gibt es auch im Jugendbereich zu berichten. Nachdem im letzten Jahr das Tenniscamp für jugendliche ein voller Erfolg war, wollte der TC Heiligenberg den Kindern dauerhaft eine Trainingsmöglichkeit bieten. Nach guten Gesprächen mit der Tennisschule Rockstroh und Goldmann, können wir mittlerweile einen ganzen Nachmittag mit Jugendtraining anbieten. Montags von 15 bis 18 Uhr spielen 15 Kinder und Jugendliche auf unserer Tennisanlage und verlassen den Tennisplatz stets mit freudigen Augen, wenn auch etwas abgekämpft. Ab 18 Uhr sind dann noch zwei weitere Einheiten für unsere Männermannschaften, damit wir in Zukunft weitere Siege feiern dürfen.

Leider sind aufgrund der Corona Verordnung bei sämtlichen Trainingseinheiten (Jung und Alt) keine Plätze mehr frei. Trotzdem dürfen Sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Anfrage stellen, vielleicht können wir noch spontan weitere Trainingsstunden organisieren. 

 

Der Vorstand

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten regelt den Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 10. Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet.

 

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten vom 10. Mai 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung tritt die Verordnung am 11. Mai in Kraft.

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten)

Vom 10. Mai 2020

Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 und § 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Satz 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 9. Mai 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) wird verordnet:

§ 1

Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten

(1)  Ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) im Sinne von § 4 Absatz 2 Nummer 15 CoronaVO dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb der Sportanlage oder Sportstätte notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten. Geschlossene Räume, wie Sporthallen, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken weiterhin nicht genutzt werden.

(2)  Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

1.    während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;

2.    Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig;

3.    die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden;

4.    Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen;

5.    die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen;

6.    in den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

(3)  Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Regeln verantwortlich ist.

(4)  Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. 

§ 2

Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,

1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

§ 3

Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen, insbesondere ergänzende Hygienevorgaben, zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt.

§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, an dem die CoronaVO außer Kraft tritt

 

TC Heiligenberg


Eine der schönsten Tennisanlagen im Bodenseekreis öffnet wieder seine Plätze. Der TC Heiligenberg begrüßt alle Tennis Spieler, oder die es gerne werden möchten, auf der äußerst gepflegten Anlage mit herrlichem Blick auf den Bodensee.

Seit dem 11. Mai ist Tennissport, wenn auch mit Auflagen, wieder erlaubt. Nicht ganz einfach gestalteten sich die Vorbereitungen, durften sich doch nicht mehr wie zwei Personen auf dem Tennisplatz aufhalten. Pünktlich werden wir aber am Samstag, den 16. Mai die ersten Plätze eröffnen. Doppelspiele und Jugendtraining sind derzeit nicht gestattet. Laut den Vorgaben müssen Hygienerichtlinien und Verhaltensregeln eingehalten werden. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage www.tc-heiligenberg.de oder an der Infotafel am Tennisplatz, sowie direkt am Clubheim.

Bleiben Sie gesund!

 

Liebe Tennisfreunde,

 

der Vollständigkeit halber hier noch das Selbstverständliche:

Die Jahreshauptversammlung wird aufgrund der aktuellen Ereignisse abgesagt. Über einen Ersatztermin werden wir zu gegebener Zeit rechtzeitig informieren.

 

Bitte bleibt Gesund und bis hoffentlich Bald!

 

Eure Vorstandschaft

 

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#Kontakt

TC Heiligenberg

Am Schwimmbad

88633 Heiligenberg

info@tc-heiligenberg.de

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